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VG Wort

Zuschüsse zur Altersvorsorge

25.11.2021

Die Stiftung Autorenversorgungswerk (AVW) der VG WORT gewährt einen einmaligen Zuschuss für die private Altersvorsorge von hauptberuflich freiberuflichen Autorinnen und Autoren.

Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren, die Wahrnehmungsberechtigte oder Mitglieder der VG WORT sind, können den Einmalbetrag ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 50. Lebensjahr erreichen, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, beantragen.

Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) bestehen. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens € 5.000 betragen.

Der mögliche Zuschussbetrag hat sich auf € 7.500 erhöht; er kann im Falle der Auszahlung aber nur höchstens 50% der Ablaufsumme der Verträge betragen. Keinen Zuschuss erhalten Autoren, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk erhalten bzw. erhalten haben.

Genaue Informationen unter  Tel: 089/51412-42 oder per E-Mail unter avw@vgwort.de 

Der Antrag ist unter dem Meldeportal T.O.M. abrufbar.

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