VG Wort & VG Bild-Kunst

Wichtige Einnahmequelle:

„Wer seine Titel pflegt, finanziert damit seinen Urlaub!“ Diese einst ausgesprochene Faustformel eines Kollegen aus den frühen 1990er-Jahren gilt heute noch. Was oder wen hat er damit die gemeint? Antwort: Die Verwertungsgesellschaft oder kurz VG Wort. Ob frei oder angestellt, eine der ersten Amtshandlungen von Journalistinnen und Journalisten sollte der Abschluss eines Vertrages als Wahrnehmungsberechtigte beziehungsweise als Wahrnehmungsberechtigter sein. Denn: Bei der VG Wort gibt für veröffentlichte Beiträge Tantiemen.

Wer publizistisch tätig ist, kann Tages- und Wochenzeitungen, Fachmagazine, TV- und Hörfunk-Beiträge und Onlineportale melden. Seit diesem Jahr sind auch Agenturtexte und in absehbarer Zeit Podcasts möglich. Es ist anfangs zwar etwas schwer, durch das Portal T.O.M (Texte Online Melden) durchzusteigen. Doch nach einigen Klicks ist es so etwas wie ein Selbstläufer. Wer also seine Meldungen vernünftig pflegt, kann mit Leichtigkeit drei-, vier-, teilweise gar fünfstellige Beträge erzielen – die natürlich versteuert werden müssen.

Doch die VG Wort ist nicht nur eine Tantiemen-Maschine, sondern bietet auch einen Beitrag zur Altersversorgung: Wer das 50. Lebensjahr erreicht hat und eine Rentenzusatzversicherung besitzt, kann auf Antrag einen einmaligen Zuschuss von 7.500 Euro beantragen. In Not geratenen Journalistinnen und Journalisten sowie Autorinnen und Autoren hilft zudem der Sozialfonds der VG weiter.

Mehr Informationen gibt es unter www.vgwort.de.

Was die VG Wort für das geschriebene Wort ist, ist die VG Bild-Kunst für Bilder, Fotos, Zeichnungen, Karikaturen, Film, (visuelle) Kunst, etc. Viele Schritte und der Aufwand sind vergleichbar. Hilfestellungen geben die beiden Homepages.

Die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst ist kostenlos und lohnt sich schon bei Berufsanfängern. Aber nicht nur Urheber, sondern auch deren Rechtsnachfolger (Erben) können noch Mitglied werden, denn das Urheberrecht besteht noch 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers.

Bei der VG Bild-Kunst muss man sich einmal anmelden und dann jährlich die Meldungen in einem Online-Portal abgeben. Im Ausland publiziert Werke können bis zum jeweiligen Stichtag auch gemeldet werden. Aktuell ist dies der 30. Juni. Dieser kann sich auch ändern bzw. für einzelne Berufsgruppen abweichen.

Die Registrierung erfolgt auf dem klassischen Postweg. Dazu muss man auf der Homepage den Wahrnehmungsvertrag anfordern. Das ganze Procedere – also von der Anforderung bis zum von der VG Bild-Kunst zurück geschickten Wahrnehmungsvertrag - dauert es einige Wochen.

Mit den Stiftungen „Kulturwerk“ und „Sozialwerk“ können Projekte von Wahrnehmungsberechtigten gefördert werden.

www.bildkunst.de

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