Infos rund um den Arbeitskampf

Streik

Streik ist nichts, wonach sich Journalistinnen und Journalisten sehnen. Aber Streik ist eine absolut notwendige Maßnahme und das letzte Mittel in einem Tarifkonflikt. Dass ein Streik mehr ist, als einfach nur für eine begrenzte Zeit nicht zu arbeiten, wissen alle, die sich schon an Arbeitskämpfen beteiligt haben.

Aber: Wie komme ich an Streikgeld? Wie kann ich dem DJV bei der Durchsetzung der Streikziele helfen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und alle notwendigen Formulare.

Wichtige Fragen und Antworten rund um den Streik

Wer ruft den Streik aus?

Gewerkschaften rufen den Streik aus. Beim DJV ruft der Vorstand des Landesverbandes Bremen zum Streik auf.

Wer darf streiken?

Streikberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen und Beschäftigte, für deren Betrieb die Gewerkschaft zum Streik aufgerufen hat. Es wird kein Unterschied gemacht zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern, alle dürfen streiken. Allerdings wirkt sich der Streik auf die DJV-Mitglieder anders aus als auf Nicht-Mitglieder: Die Gewerkschaft zahlt ihren streikenden Mitgliedern ein Streikgeld.

Wie streike ich richtig?

Die einzige Voraussetzung ist ein Streikaufruf der Gewerkschaft. Streikende verlassen ihren Arbeitsplatz und begeben sich zum Streiklokal. Das ist ein Gebot der Solidarität. Und es ist notwendig, um die aktuellen Informationen zu erhalten. Sie müssen sich nicht abmelden oder ausstempeln. Die Streiklisten, die als Beleg für das Streikgeld dienen, liegen im Streiklokal aus.

Kann man auch im Homeoffice streiken?

Ja, das kann man. Wer sich nicht im Streiklokal in eine Liste eintragen kann, meldet sich per E-Mail an info@djv-bremen.de und sagt Bescheid, dass er/sie seine/ihre Arbeit niederlegt. Wichtig ist, dem DJV-Bremen Bescheid zu sagen. So kann Streikgeld ausgezahlt werden.

Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich streike?

Niemand muss sich bei seinem Vorgesetzten zum Streik „abmelden“. Keine bzw. keiner muss ausstempeln. Sie können den Betrieb einfach verlassen.

Darf mein Arbeitgeber fragen, ob ich gestreikt habe?

Wenn der Arbeitgeber nach dem Streik fragt, ob Sie teilgenommen haben, müssen sie diese Frage wahrheitsgemäß beantworten.

Dürfen Volontär:innen streiken?

Sie können streiken, da sie von den tarifvertraglichen Regelungen erfasst werden. Volontär:innen sollten allerdings nicht ohne Not Repressalien ausgesetzt werden. Unser Tipp: Volontär:innen nehmen an Streiktagen frei oder Urlaub.

Dürfen Freie streiken?

Streiken dürfen nur diejenigen Freien, die von einem Tarifvertrag erfasst werden. Das sind bei Radio Bremen die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Freien (sog. 12-a- Freie).

Wie bekomme ich Streikgeld?

In der aktuellen Tarifauseinandersetzung (Radio Bremen Vergütungsrunde 2022) wird Gehaltsausfall erstattet - in Umsetzung der aktuellen Beschlusslage des DJV Bundesverbandes ist das Streikgeld begrenzt auf 200 € pro Tag. Freie Journalist:innen erhalten den geltend gemachten Honorarausfall, auch hier gilt die Begrenzung auf 200 € pro Tag. Wer Fragen hat, wie dieser geltend zu machen ist, wendet sich bitte an den DJV Bremen. Die Formulare für Feste und Freie liegen im Regelfall im Streiklokal bereit bzw. sind auf dieser Seite zum Download erhältlich.

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