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Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – ein Kommentar

13.03.2023

Öffentlich-rechtliche Medien haben für unser demokratisches Gemeinwesen eine fundamentale Bedeutung. Sie berichten idealerweise staatsfern, neutral und sind nicht getrieben von Gewinninteressen. Daran ändert auch die aktuelle Kritik rund um das Thema RBB nichts. Politische Parteien und andere Kräfte unternehmen dennoch immer neue Demontageversuche. Ihnen passt ein unabhängiger, weil teilweise gebührenfinanzierter Rundfunk nicht ins Konzept. Doch ein parteigesteuerter Rundfunk ist die Vorstufe zum Staatsfunk. Die Besetzung der Rundfunkräte durch VertreterInnen gesellschaftlich relevanter Gruppen ermöglicht den politischen Parteien ohnehin schon, ihren Einfluss in diesen Gremien geltend zu machen. 

Weiter kann und darf es nicht gehen. Zweifellos müssen das Finanzgebaren einzelner Sender und die außertariflichen Gehälter von Führungskräften besser kontrolliert werden. Das hat aber im Kern nichts mit der notwendigen Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Systems zu tun. Dafür brauchen wir zukunftsfähige und nachhaltige Konzepte für qualitativ hochwertigen Journalismus. Zur geplanten personellen Zusammensetzung des Zukunftsrates ARD/ZDF, der als Beratergremium die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begleiten und voranbringen soll, sagt der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall „Zuviel Parteipolitik, zu wenig zielgerichtete Medienkompetenz“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

(Jörg Huthmann)

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