Aktuell

DJV nicht mehr Mitglied in der IFJ

12.12.2023

Der DJV ist aufgrund seiner Austrittserklärung vor einem halben Jahr seit Anfang November 2023 nicht mehr Mitglied in der Internationalen Journalisten-Föderation (IFJ). Der DJV wird trotz seines Austritts weiterhin international tätig bleiben. So wird sich der DJV weiterhin als Mitglied der Europäischen Journalisten-Föderation (EFJ) an deren Projekten beteiligen und diese unterstützen.

Mit dem Austritt des DJV aus der IFJ entfällt die Möglichkeit, über den DJV und seine Landesverbände den Internationalen Presseausweis zu bestellen. Das dürfte in der journalistischen Praxis jedoch kein Problem darstellen. Zum einen wird der bundeseinheitliche Presseausweis, den der DJV und andere Medienorganisationen ausstellen, im angrenzenden EU-Ausland in der Regel anerkannt, zum anderen ist es ratsam, eine Arbeitgeberbescheinigung mitzuführen. Freie Journalistinnen und Journalisten sollten sich vor Antritt ihrer Recherchereise eine Auftragsbescheinigung "ihres" Medienunternehmens ausstellen lassen. Achtung: Für längere Auslandsaufenthalte ist in manchen Ländern eine Akkreditierung vorgeschrieben, um ungehindert berichten zu können. Das gilt etwa für Russland, China und die Türkei. Journalistinnen und Journalisten sollten auch die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes beachten.

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