Resolution
Keine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz

Die Vorsitzende Regine Suling-Williges (links) und Katrin Kroemer (rechts) Schatzmeisterin des DJV Bundesverbandes freuen sich über die Verabschiedung der Resolution.
Keine Änderungen am Arbeitszeitgesetz! Arbeitszeiterfassung muss verbindlich sein.
Der Deutsche Journalisten-Verband, Landesverband Bremen e.V., fordert die Regierungsparteien im Deutschen Bundestag auf, keine Änderung am Arbeitszeitgesetz dergestalt vorzunehmen, dass künftig eine wöchentliche statt wie bislang eine tägliche Höchstarbeitszeit festgeschrieben wird. Dieser Passus aus dem Koalitionsvertrag darf nicht umgesetzt werden – schon jetzt ist schließlich laut Gesetzestext eine wöchentliche Arbeitszeit von 60 Stunden möglich, aber eben höchstens zehn Stunden täglich. Das reicht. Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit hilft nur den Unternehmen, schadet aber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der DJV-Landesverband Bremen sieht sich in seiner Forderung im Schulterschluss mit dem DGB (deren Vorsitzende Yasmin Fahimi bei einer 1.-Mai-Kundgebung forderte: „Hände weg vom Arbeitszeitgesetz.“) und der Arbeitnehmerkammer Bremen (die postulierte: „Die Aufhebung der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden lehnen wir ab! Lange Arbeitszeiten haben langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit, steigern das Unfallrisiko und führen zu Vereinbarkeitskonflikten von Familie und Beruf.“). Auch die Bremer Medienbetriebe sollten daher ein Interesse daran haben, die bisherigen Regelungen beizubehalten. In Berlin sollte sich die neue Bundesregierung in diesem Zusammenhang viel mehr vorrangig und äußerst zügig darum kümmern, endlich den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit (Az. 1 ABR 22/21) in Gesetzesform umzusetzen und damit auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C -55/18 [„CCOO"]) nachzukommen, das die Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich von der ersten Stunde an zu erfassen.
Dabei ist aus Sicht des DJV Bremen klar: Die vollständige Arbeitszeiterfassung muss verbindlich sein – unabhängig davon, ob sie digital, analog oder in hybrider Form erfolgt. Entscheidend ist nicht der Weg der Dokumentation, sondern dass die Arbeitszeit lückenlos und nachvollziehbar festgehalten wird. Eine konsequente Umsetzung ist unerlässlich, um Arbeitnehmerrechte zu stärken, Überlastungen vorzubeugen und Transparenz im Arbeitsalltag sicherzustellen.