Der Presseausweis - für Profis

Wie beantrage ich den Presseausweis?

Für den journalistischen Alltag ist er wichtig: der Presseausweis, wie er oben abgebildet ist.

Der bundeseinheitliche Presseausweis wird vom Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt – und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Genau deshalb ist er anerkannt: bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei vielen Unternehmen. Die Hauptberuflichkeit muss jährlich nachgewiesen werden.

Freiberuflich tätige Kolleginnen und Kollegen müssen dem Antrag aktuelle Nachweise zur hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beifügen (aktuelle KSK-Bescheinigung oder Honorarrechnungen der letzten 3 Monate).

Festangestellte Kolleginnen und Kollegen müssen Nachweise vorlegen, wenn sich ihr Status im Verlauf des Jahres geändert hat oder z.B. der Arbeitgeber gewechselt wurde (Kopie des Arbeitsvertrages).

Der Presseausweis im Scheckkartenformat wird jährlich neu ausgestellt. Er gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Sicherheitsmerkmale wie Hologramm und bestimmte Drucktechniken sollen der Fälschungssicherheit des Ausweises dienen und Missbrauch verhindern.

Damit der Presseausweis rechtzeitig ausgestellt werden kann, benötigt die DJV-Geschäftsstelle den vollständig ausgefüllten Antrag einschließlich Farbfoto im angegebenen Format. Der Antrag kann nicht bearbeitet werden, wenn die Angaben nicht leserlich oder nicht vollständig sind und die Unterschrift (siehe Seite 2) fehlt.

Bitte senden Sie den Antrag einschließlich Farbfoto an den DJV-Landesverband Bremen, Sögestr. 72, 28195 Bremen.

Selbstverständlich ist es auch möglich, das für den Presseausweis geforderte Foto der Geschäftsstelle digital zu übermitteln. Die notwendigen Voraussetzungen zu Dateiformat und Bildgröße stehen auf dem Antrag. Bitte denken Sie daran, eine eindeutige Dateibezeichnung zu verwenden.

Sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind.

Die Gebühren für Nicht-Mitglieder betragen:

Presseausweis: 150,00 Euro

Autopresseschild: 5,00 Euro

Bitte beachten Sie den folgenden Datenhinweis.

  • Ausführliche Infos zum Presseausweis finden Sie auf www.presseausweis.org
  • Einen lesenswerten Text der ZEIT zu diesem Thema finden Sie hier.

Die Vorteile für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie: Die in der Folge genannten Vorteile sind im Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient nicht privaten Zwecken.

Sie benötigen Informationen von Behörden?
Mit dem Presseausweis können Sie gegenüber Behörden nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Journalist tätig sind. Unter anderem können Sie sich mit Ihrem Presseausweis für den Bundestag oder die Landtage akkreditieren. Behörden sind zudem durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalisten kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten.

Sie wollen in gesperrten Bereichen recherchieren?
Auch wenn Sie über politische und sportliche Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit einem Unglücksfall berichten wollen, ist es hilfreich, den Presseausweis zur Hand zu haben. Denn der Ausweis erleichtert Ihnen die Akkreditierung oder den Zutritt zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind. Gerade wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig auf ein Gelände gelangen müssen, erleichtert der Presseausweis den Polizisten vor Ort die Entscheidung darüber, wen sie zulassen und wen nicht.

Sie wollen von einer Messe und über die dort vorgestellten Neuheiten in der Branche berichten?
Um als Journalist für Messen akkreditiert zu werden, setzen viele Messegesellschaften die Legitimation per Presseausweis voraus. Denn auch hier gilt wieder: Der Presseausweis garantiert, dass die Veranstalter es mit professionellen Journalisten zu tun haben. Eine Akkreditierung erleichtert Ihnen auch auf Messen die Recherchen: Sie können die Messe kostenlos besuchen und meist stehen eigene Ansprechpartner für die akkreditierten Journalisten bereit.

Sie brauchen Informationen aus Unternehmen und möchten über deren Produkte oder Veranstaltungen berichten?
Auch Unternehmen sind daran interessiert, dass Journalisten, die zu Produktpräsentationen, Aktionärsversammlungen, Kongressen oder Pressekonferenzen eingeladen werden, tatsächlich professionell tätig sind. Insofern verlangen sie häufig die Vorlage des Presseausweises für Akkreditierungen. Auch die Aufnahme in die Presseverteiler oder der Zugang zu Pressebereichen auf den Internetseiten der Unternehmen wird Ihnen durch den Besitz des Presseausweises erleichtert.

Wichtige Informationen zum Ausfüllen des Antragsformulars:

Bei dem Antragsformular handelt es sich um eine PDF Datei. Um sich PDF-Dateien ansehen zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können. Zum problemlosen Ausfüllen der Datei am Bildschirm benötigen Sie eine Version des Acrobat Readers ab 6,0. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm drucken Sie das fertige Formular bitte aus, unterschreiben es, versehen es mit einem Passfoto und leiten es an die für Sie zuständige Landesorganisation weiter.Sofern Ihr Rechner nur niedrigere Versionen des Acrobat Readers (bis 5,0) unterstützt, kann das Formular am Bildschirm nicht korrekt ausgefüllt werden. In diesem Fall drucken Sie das Formular bitte blanko aus, füllen es handschriftlich samt Unterschrift aus und senden es anschließend an Ihre Landesorganisation.Sollte es trotz passender Acrobat Reader-Version Probleme mit dem Ausfüllen am Bildschirm geben, speichern Sie die Datei mit dem Formular auf Ihrem Rechner ab, öffnen Sie den auf Ihrem Rechner gespeicherten Acrobat Reader (ab Version 6,0) und darin das abgespeicherte Formular. Wenn Sie weitere Hilfe beim Umgang mit dem Acrobat Reader benötigen, klicken Sie bitte hier

Bitte beachten Sie den folgenden Datenhinweis.

Unter www.presseausweis.org finden Sie weiterführende Informationen zum Presseausweis. 

Für wen?

Sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind.

Kosten:

Für DJV-Mitglieder ist der Presseausweis im Beitrag enthalten. Das Autopresseschild kostet 5 Euro.

Für Nicht-Mitglieder beträgt die Bearbeitungsgebühr des Presseausweises 150 Euro. Das Autopresseschild kostet 5 Euro.

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