Aktuell

Corona und die Freien

Tipps und Hinweise zu den Hilfsangeboten in Bremen und Niedersachsen

14.04.2020

Auftraggeber stellen ihre redaktionellen Objekte ein und schicken ihre Beschäftigten in Kurzarbeit. Die Corona-Krise wirkt sich dabei besonders auf die Situation der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, denen innerhalb von Tagen die Existenzgrundlage entzogen wurde. Michael Hirschler aus der DJV-Bundesgeschäftsstelle trägt seither tagesaktuell Informationen zu den Hilfeprogrammen zusammen und informiert darüber in Webinaren. Auf die für unsere Mitglieder relevanten Programme in Bremen und Niedersachsen wollen wir an dieser Stelle noch einmal hinweisen. Außerdem würden wir uns über Feedback und Hinweise von den Freien aus unseren Reihen freuen, die diese Hilfe bereits in Anspruch genommen haben. Welche Fallstricke gibt es bei der Antragstellung? Wie lange hat es gedauert, bis die Hilfen ausgezahlt wurden? Oder ist bis dato noch gar kein Geld geflossen? Rückmeldungen gerne per E-Mail an unsere Geschäftsstelle (info@djv-bremen.de). Wer nicht schreiben möchte und seine Erfahrungen lieber mündlich mitteilen möchte, erreicht Christiane Seeger unter Tel. 0421/325450 oder unsere Vorsitzende Regine Suling unter Tel. 0175/2410675. Bremen Das Soforthilfeprogramm des Bundes unterstützt bei existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise und ermöglicht Zuschüsse zur Deckung des voraussichtlichen laufenden Sach- und Finanzaufwands des Antragstellers. Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung, Krankenversicherungsbeiträge oder ein Unternehmerlohn fallen nicht darunter und können daher nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden. Parallel zu den Soforthilfen können Leistungen der Grundsicherung beantragt werden, deren Antragsvoraussetzungen vereinfacht worden sind. Die Corona Soforthilfe im Land Bremen wird seit dem 1.4.2020 ausschließlich über die Bundesförderung umgesetzt. Private Lebenshaltungskosten und Unternehmerlohn können für Anträge, die ab dem 1.4.2020 gestellt wurden, nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie schon einen Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Bremen gestellt haben, wird dieser auch im Rahmen der Bundesförderung geprüft. Eine bereits gewährte Soforthilfe aus der Corona Soforthilfe des Landes Bremen wird bei der Prüfung im Rahmen der Bundesförderung in voller Höhe angerechnet. In diesem Fall stellen Sie bitte keinen zusätzlichen Antrag auf Bundesförderung, auch wenn Sie noch keinen Bescheid erhalten haben! Bitte beachten Sie: Kleine Unternehmen, Freiberuflich Tätige und Soloselbstständige in Bremerhaven können ihren Antrag nur bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH stellen: https://www.bis-bremerhaven.de/corona-soforthilfe-erweitert.99081.html Kleine Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige in Bremen stellen ihren Antrag bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich mit dem online zur Verfügung stehenden Antragsformular, das am PC ausgefüllt und anschließend mit der angeforderten Anlage wieder hochgeladen wird (nicht per E-Mail zusenden): Achtung: Anträge, die nicht auf die beschriebene Weise digital oder unvollständig gestellt werden, werden nachrangig bearbeitet! Hier geht es zum Antrag: https://bab.contingent.de/foyer/index.html Einige Tipps dazu: Es muss genau auf die Formulierungen in den Anträgen geachtet werden, die sich mitunter täglich ändern. Eine Empfehlung: Screenshot machen und den ausgefüllten Antrag auf dem Rechner speichern. Die Beiträge zur Künstlersozialkasse gelten nicht als Betriebsausgabe. Unbedingt beachten: Wenn mehr Geld bewilligt wird, als Betriebsausgaben vorhanden sind, kann es später zurückgefordert werden. Die Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten - auch nicht als Privatentnahme. Das Einkommen des Partners wird berücksichtigt, wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Niedersachsen In Niedersachsen ist seit dem 1. April 2020 eine Antragstellung im neuen Förderprogramm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ möglich. Ob man antragsberechtigt ist, kann man relativ schnell auf der übersichtlich gestalteten Seite der NBank ermitteln: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp Das Formular zur Beantragung der Hilfen findet sich unter diesem Link: https://www.soforthilfe.nbank.de/ Generell gut zu wissen: Wer aktuell den Gründungszuschuss erhält, muss diesen nicht mit dem Bundesprogramm verrechnen, aber durchaus mit ALG 2, wenn er dieses zur Deckung des Lebensunterhalts beantragt. Und: Als Freier oder Pauschalist hat man kein Anrecht auf Kurzarbeitergeld.
Corona_und_die_Freien_Tipps_DJV_09.04.2020.pdf
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