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Pressemitteilung
Senat, Kammern, Verbände und Arbeitsagentur unterstützen Bremer Unternehmen in Zeiten von Corona
18.03.2020
Pressestelle des Senats
Der Senator für Finanzen | Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Pressemitteilung Ausgabe 287 | 17.03.2020
Senat, Kammern, Verbände und Arbeitsagentur unterstützen Bremer Unternehmen in Zeiten von Corona
Die hohe Dynamik beim Umgang mit dem Corona Virus stellt die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona Virus sind unvermeidbar. Die Gesundheit der Menschen hat zurzeit die höchste Priorität.
Aber natürlich haben diese Maßnahmen Auswirkungen auf die Betriebe in allen Branchen. Eine Lage wie diese ist für alle Akteure neu und daher müssen alle gemeinsam an vernünftigen und pragmatischen Lösungen arbeiten. Das tun der Senat und alle Institutionen zurzeit mit Hochdruck.
Die Situation stellt alle Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere für die kleinen Unternehmen ohne große Kapitaldecke bedeutet das teilweise existenzielle Probleme schon nach kurzer Zeit.
Für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, stehen eine Reihe von Hilfsangeboten im Senat, bei der Handelskammer, der Handwerkskammer, den Unternehmensverbänden und der Arbeitsagentur zur Verfügung.
Konkret können Unternehmen folgende Hilfen in Anspruch nehmen:
Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
*Task Force*
Bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven wurde eine Task Force eingerichtet. Diese besteht aus einem Expertenteam, das individuelle Lösungsvorschläge für akut betroffene Unternehmen und Arbeitnehmer*innen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entwickelt.
Die BAB kann jetzt in vielen Fällen auch helfen, auch wenn die Hausbank sich nicht engagiert. Einige Angebote wurden auch für Freiberufler im Haupterwerb geöffnet. Alle Mitarbeiter*innen nehmen laufend Telefonate entgegen. Trotzdem kommt es zurzeit zu Wartezeiten. www.bab-bremen.de/wachsen/beratung/task-force.html
*Aktuelle Informationen*
Um den Unternehmen und Selbständigen aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen wird ab dem 18.3.2020 auf www.bremen-innovativ.de <https:> ein News Ticker eingerichtet, bei dem sich Unternehmen und Selbständige informieren können.
Hier geht es um die Klärung der aktuellen Situation und die Identifizierung von Handlungsmöglichkeiten. Mit den Experten der BAB kann besprochen werden, ob die Hausbank zu einer Kreditvergabe bereit ist und Angebote der KfW und der Bürgschaftsbank in Frage kommen. Wenn es keine Hausbank gibt oder die Hausbank keinen Kredit geben will, ist die BAB zur Kreditvergabe in der Lage. Hier wird im Einzelfall geklärt, wie das beste Vorgehen ist.
Mit Krediten ist die BAB in der Lage, einen Liquiditätsbedarf zu decken. Dafür werden Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen benötigt. Der Liquiditätsbedarf soll mittel- bis langfristig gedeckt werden, um nicht durch eine zu hohe Tilgung in den kommenden Jahren die Liquidität des Unternehmens zu belasten.
*Bürgschaften*
Bremen hat die Konditionen bei den Bürgschaften jetzt nochmals verbessert um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern
*Liquiditätshilfen* stehen bis zu 1 Mio. € für Betriebsmittel auch für Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen zur Verfügung.
*Zusätzliches Budget*
Die BAB hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Coronavirus-Krise ein zusätzliches Budget von 10 Millionen bereitgestellt und wird hier ggf. noch nachlegen.
*Priorisierung*
Außerdem werden bei der BAB alle betroffene Unternehmen vorrangig und prioritär bedient.
*Angebote des Bundes (KfW)* werden von der BAB vermittelt. Bei den Angeboten Bremens geht es insbesondere darum, den Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit die laufenden Kosten (Personalkosten, Miete, Lieferantenrechnungen) gedeckt werden der Betrieb weitergeführt werden kann. Der Bund hat weitere Erleichterungen angekündigt.
Angebote des Bundes sind im Wesentlichen KfW-Unternehmerkredit (Liquiditätshilfen bis zu 5 Mio. €) und Bürgschaften für Kredite der Hausbanken.
*Bitte an die Unternehmen*
Die Antragsteller*innen können auch dazu beitragen, dass die Hilfen schnell umgesetzt werden können: Die Bedarfe sollten mit kaufmännischer Vorsicht ermittelt werden, alle Unterlagen verfügbar sein und vorab sollte ein Gespräch mit der Hausbank geführt werden.
Trotz schneller Bearbeitung wird Zeit für die Kreditprüfung benötigt.
Der Senator für Finanzen
Das Finanzressort hat Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen umgesetzt. Hierzu gehören:
Der Senator für Finanzen
Das Finanzressort hat Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen umgesetzt. Hierzu gehören:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
- Finanzamt Bremen: Telefon 0421 361 90909 und 0421 361 95096
- Finanzamt Bremerhaven: Telefon 0471 596 99000
- Finanzamt Bremen: corona@fa-hb.bremen.de
- Finanzamt Bremerhaven: corona@finanzamtbremerhaven.bremen.de
- Landeshauptkasse: corona@lhk.bremen.de
- Finanzamt Bremen: office@fa-hb.bremen.de
- Finanzamt Bremerhaven: office@finanzamtbremerhaven.bremen.de
- Landeshauptkasse: office@lhk.bremen.de
- Die Handelskammer hat eine Hotline für Unternehmen eingerichtet, die Fragen zu außenwirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf Lieferketten oder Transportwesen haben. Hotline: 0421 3637 241.
- Die Handelskammer informiert ihre Mitgliedsunternehmen über die Lage auf den wichtigen Exportmärkten. Ebenso informieren sie über die Prioritäten, die in Brüssel gesetzt werden und geben eine strategische Beratung.
- Auf der Webseite der Handelskammer ist ein "Corona-Kanal" eingerichtet, der Antworten auf alle wichtigen unternehmenspraktischen Informationen für die Wirtschaft gibt. Dazu gehören Informationen über Anlaufstellen zu Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen, vertragliche und rechtliche Themen bis hin zu einem Notfallhandbuch mit Online Check für die unterschiedlichsten Ernstfälle.
- kurzfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten,
- ihre Beschäftigten dadurch nicht mehr voll auslasten können,
- und bei denen mindestens 10 Prozent der im Betrieb Beschäftigten mindestens zehn Prozent ihres Lohns einbüßen.