Aktuell

Stimmrechtsübertragung

Berufsgruppenversammlung der VG Bild-Kunst am 20. April 2023

28.02.2023

Die jährliche Berufsgruppenversammlung der VG Bild-Kunst am 20. April 2023 in Leipzig ist ein wichtiges Datum. Warum?

Die Mitglieder der Berufsgruppe erwarten zu Recht vom DJV, dass ihre Interessen mit Nachdruck vertreten werden können. Vergütung und Anspruchsverfolgung im Zeitalter der digitalen Bilder sind zu wichtige Themen, als dass sie durch Aufgabe der Stimmmöglichkeit vergeben werden können.


Was können Sie tun?
Falls Sie nicht selbst als Mitglied der VG Bild-Kunst an der Berufsgruppenversammlung am 20. April teilnehmen können, übertragen Sie Ihre Stimme bitte umgehend an den DJV durch das beiliegende Stimmrechtsübertragungsformular!
Bitte verpassen Sie nicht die Chance Ihrer Mitwirkung, stärken Sie den DJV - in Ihrem eigenen Interesse!

Sicherlich sind Sie als Bildjournalist*in auch Mitglied der VG Bild-Kunst. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen dringend die Mitgliedschaft. Sollten Sie Fragen zu Vorteilen und Funktionen der VG Bild-Kunst haben, informieren die VG Bild-Kunst oder wir Sie gerne.


Nach der Satzung der VG Bild-Kunst hat jedes Mitglied der Verwertungsgesellschaft eine Stimme. Die Urheber*innen von Lichtbildwerken oder Lichtbildern bilden als Mitglieder die Berufgruppe II der VG Bild-Kunst. In dieser Berufsgruppe sind also Fotograf*innen, Bildjournalist*innen, Bildagenturen, Grafikdesigner*innen und Fotodesigner*innen sowie deren Verleger*innen vertreten.
Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied oder auf den Deutschen Journalisten-Verband übertragen.

Eine Blanko-Stimmübertragung für die diesjährige Berufsgruppenversammlung finden Sie hier zum Download. Für die Beantragung der Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst kann bei der Verwertungsgesellschaft, Weberstraße 61, 53113 Bonn unter der Rufnummer 0228/9 15 34-25 ein Wahrnehmungsvertrag angefordert werden.
Diese Stimmübertragung oder die Ihnen von der VG Bild-Kunst zugesandte Stimmübertragungskarte bitte gut leserlich ausgefüllt bis spätestens zum 13. April 2023 senden an DJV, z. Hd. Frau Erika Hobe, Bennauerstrasse 60, 53115 Bonn
Zusendung per Fax: 0228/241598
Zusendung per Mail: hob@djv.de

Die Übertragung des Stimmrechts eines Mitglieds auf ein anderes Mitglied oder eine Organisation ist nur wirksam, wenn derjenige, der mit der Wahrnehmung des Stimmrechts beauftragt wurde, dem Versammlungsleiter der Berufsgruppenversammlung zu Beginn der Versammlung eine entsprechende schriftliche Vollmacht übergibt.
Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
a) die Verteilungspläne auf Vorschlag der jeweiligen Berufsgruppenversammlungen,
b) den Vorschlag des Verwaltungsrates, den Jahresabschluss festzustellen und zu genehmigen sowie die Entlastung des Vorstands,
c) die Errichtung und Finanzierung von Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen,
d) Einrichtungen zur Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen,
e) auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Zuwendung an die Vorsorge- und Unterstützungseinrichtung der Gesellschaft sowie an die Einrichtungen zur kulturellen Förderung der VG Bild-Kunst, über etwaige Rückstellungen und über die zu verteilenden Beträge; sie beschließt auch über die Verteilung solcher Einnahmen, deren Zuordnung zweifelhaft ist,
f) Vorschläge der Berufsgruppenversammlung, z. B.: die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Stellvertreter*innen,
g) die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der VG Bild-Kunst,
h) alle Fragen, für die keine andere Zuständigkeit gegeben ist,
i) ihre Geschäftsordnung.
Zu den von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Themen gibt die Berufsgruppenversammlung Empfehlungen ab.
 

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