Werden Sie Mitglied im DJV

Mitglied werden im Deutschen Journalisten-Verband können alle hauptberuflich tätigen Journalisten. 

Bei Vorliegen eines Mitgliedsantrages wird die Hauptberuflichkeit von den gewählten Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Vorstandes überprüft. Näheres regeln die Aufnahmeregelungen sowie die Satzung.

Die Unterlagen zur Aufnahme finden Sie hier:

- Aufnahmeantrag   

- Beiträge

- Einzugsermächtigung